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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Monika Lentz
Lentz Unternehmensberatung und Prozessbegleitung

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Dienstleistungen von Lentz Unternehmensberatung und      Prozessbegleitung, Monika Lentz, Wilhelmsaue 133, 10715 Berlin (nachfolgend Auftragnehmerin) mit ihren Auftraggeber:innen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung erstellten Fassung.

(2) Abweichende AGB des:der Auftraggeber:innen werden zurückgewiesen. Sie können nur dann anerkannt werden, wenn solche abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Trainings, Seminaren, Schulungen und Beratungen sowie Prozessbegleitungen für Unternehmen und Privatpersonen.

(2) Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Auftragnehmerin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen im Rahmen einer Beratung bereiten die unternehmerischen Entscheidungen des:der Auftraggeber:innen vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen zu Rechts- und Steuerfragen werden von der Auftragnehmerin weder zugesagt noch erbracht.

(4) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Für alle Dienstleistungen, Trainings, Seminare, Schulungen und Beratungen sowie Prozessbegleitungen ist ein von der Auftragnehmerin erstelltes Angebot erforderlich. Die darin aufgeführten Preise sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

(2) Wenn im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die dort genannten Durchführungstermine 14 Tage ab Angebotsabgabe reserviert.

(3) Die Buchung durch die:den Auftraggeber:in kann per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande, spätestens jedoch mit der Annahme der Dienstleistung durch die:den Auftraggeber:in.

(4) Die Buchung wird erst nach der Feststellung des Zahlungseingangs von 30 Prozent des im Angebot festgehaltenen Preises (Anzahlung) bestätigt. Die Bestätigung durch die Auftragnehmerin kann per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen.

(5) Für die Anzahlung wird von der Auftragnehmerin eine Anzahlungsrechnung ausgestellt.

§ 4 Durchführung und Rücktritt vom Vertrag, Ausfallregelungen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen auf der Basis der ihr von der:dem Auftraggeber:in oder ihren:seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von der Auftragnehmer:in auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei der:dem Auftraggeber:in.

(2) Beratungsleistungen für Unternehmen werden in schriftlicher Form zusammengefasst. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

(3) Bei Inhouse-Veranstaltungen der Unternehmen stellt die:der Auftraggeber:in die erforderlichen Schulungsräume und eine Ausstattung, so wie sie zur Durchführung von Seminaren erforderlich ist. Ebenso obliegt die Verpflegung der Teilnehmenden der:dem Auftraggeber:in. Sollte die Auftragnehmerin abweichend hiervon für die Bereitstellung von Schulungsräume und deren Ausstattung sowie für die Verpflegung der Teilnehmenden zuständig sein, so muss dies im Rahmen der Angebotserstellung der Auftragnehmerin schon bekannt gewesen sein.

(4) Die Auftragnehmerin behält sich vor, auch bestätigte Trainings, Workshops, Seminare, Schulungen, Prozessbegleitungen und Beratungsdienstleistungen aus organisatorischen (beispielsweise des unter § 4 Abs. 3 genannten Grundes) oder sonstigen wichtigen Gründen (wie beispielsweise das Unterschreiten der im Vertrag festgelegten Teilnehmendenzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Alternativen werden von der Auftragnehmerin angeboten.
Anzahlungsbeträge werden im Falle einer Absage seitens der Auftragnehmerin zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

(5) Die:der Auftraggeber:in ist berechtigt, den Auftrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Kosten zu stornieren. Anzahlungen bleiben von der Stornierung unberührt und werden nicht zurückerstattet.

(6) Erfolgt eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat die:der Auftraggeber:in 50 % des vereinbarten Vergütungsbetrages an die Auftragnehmer:in zu zahlen. Die Anzahlung wird dabei berücksichtigt.

(7) Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat die:der Auftraggeber:in den ganzen noch offenen Betrag aus der vereinbarten an die Auftragnehmerin zu zahlen. Zusätzlich hat die:der Auftraggeber:in der Auftragnehmerin die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.

(8) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung der Trainings, Workshops, Seminare, Prozessbegleitungen und Beratungsdienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der Auftragnehmerin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu schulenden/ trainierenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Trainings-, Workshops-, Seminar- und Beratungs- sowie Prozessbegleitungsdienstleistungen gefährdet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die:der Auftraggeber:in zahlt der Auftragnehmerin für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung, Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Diese werden entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen Preise in Rechnung gestellt.

(2) Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des vereinbarten Honorars sowie der Spesen und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der:des Auftraggeber:in von uns anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Auftragnehmerin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Vorschriften der §§ 268, 288 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.

(4) Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Auftragnehmerin jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Auftragnehmerin Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

(5) Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Die:der Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, ihre:seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 6 Urheberrechte an Schulungs- und Arbeitsunterlagen
(1) Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungs- und Arbeitsunterlagen für die Trainings-, Workshops-, Seminar- und Beratungs- sowie Prozessbegleitungsdienstleistungen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Auftragnehmerin.

(2) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin darf kein:e Nutzer:in, Teilnehmer:in oder Auftraggeber:in die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

§ 7 Haftung, Nachbesserung
(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle und Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltung haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der:des Auftraggeber:in. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Sofern die Auftragnehmerin grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden der Auftragnehmerin auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Diese Regeln gelten auch, wenn die Auftragnehmerin für eine:n Erfüllungsgehilf:in oder eine:n sonstige:n Beauftragte:n haftet.

(5) Im Falle einer mangelhaften Leistung ist die Auftragnehmer:in zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der:dem Auftraggeber:in die gesetzlichen Rechte zu.

§ 8 Datenschutz
(1) Der:dem Auftraggeber:in ist bekannt und sie:er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Die:der Auftraggeber:in stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer:seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt und sowohl digital als auch analog für Fremde nicht zugänglich aufbewahrt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der:des Auftraggeber:in erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und auf der Grundlage der DSGVO.
(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der:des Auftraggeber:in auch dazu verwendet werden, um über Angebote und Dienstleistungen zu informieren.
(3) Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger:in, den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten oder einem berechtigten anderen Interesse kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, nach 10 Jahren gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
§ 9 Transparenz und Vertraulichkeit
(1) Zur Schaffung einer Vertrauensbasis als notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Trainings, Workshops, Seminare, Schulungen und Beratungen sowie Prozessbegleitungen werden alle Informationen, die der Auftragnehmerin über die Teilnehmenden bekannt werden, vertraulich behandelt. Es erfolgen keine Feedback-Gespräche mit der:dem Auftraggeber:in zu Angaben von und über einzelne Teilnehmende bzw. zu psychologischen Einschätzungen derer.
(2) Die Teilnehmenden werden darüber informiert, dass keine Weitergabe personenbezogener Informationen an die:den Auftraggeber:in erfolgt. Insbesondere keine diagnostischen oder Fähigkeitseinschätzungen.
§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin (Berlin Charlottenburg).
(2) Der Erfüllungsort bezieht sich auf die Vereinbarungen und den konkreten Vertragsinhalt des jeweiligen Auftrags.
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmungen werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Stand: 2021-01-15